Kundenstimme
„Rückblickend war es die richtige Entscheidung.“

Wir besichtigen Ihre Immobilie persönlich und berücksichtigen Lage, Zustand, Ausstattung und aktuelle Marktdaten aus dem Landkreis Tuttlingen. Sie erhalten eine begründete Empfehlung für den Angebotspreis. Gemeinsam stimmen wir die Preisstrategie auf Ihre Verkaufsziele und Ihren Zeitrahmen ab.
Wir präsentieren Ihre Immobilie mit aussagekräftigen Fotos, übersichtlichen Grundrissen und einem sorgfältig erstellten Exposé. Die Vermarktung richten wir auf die passende Käufergruppe aus. Wir bearbeiten Anfragen, klären Kaufabsichten, führen Besichtigungen durch und verhandeln den Kaufpreis in Abstimmung mit Ihnen.
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, koordinieren die Termine und begleiten den Verkauf bis zur Übergabe. Sie haben uns als feste Ansprechpartner und erhalten regelmäßig Rückmeldungen zu Anfragen, Besichtigungen und Kaufangeboten. So behalten Sie den Überblick und können anstehende Entscheidungen gut informiert treffen.
So begleiten wir Ihren Verkauf
Immobilienverkauf vor Ort
Wir begleiten Eigentümer im Landkreis Tuttlingen – auch in Orten, die hier nicht aufgeführt sind. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den Verkauf in ausgewählten Städten und Gemeinden.
Kernstadt, Möhringen, Nendingen oder Eßlingen: Wir betrachten Ihre Immobilie und das Wohnumfeld, das zu ihr gehört.
Verkauf in Tuttlingen →Ein Haus in Schura oder eine Wohnung in Trossingen: Wir zeigen, was Ihre Immobilie für Käufer interessant macht.
Verkauf in Trossingen →Sie denken über einen Verkauf nach? Hier erfahren Sie, wie wir Preis, Vorbereitung und die nächsten Schritte mit Ihnen klären.
Verkauf in Wurmlingen →Ein Garten, ein schöner Ausblick oder kurze Wege: Wir machen die Vorzüge Ihrer Immobilie sichtbar.
Verkauf in Spaichingen →Aldingen und Aixheim haben unterschiedliche Wohnlagen. Für Ihren Verkauf schauen wir auf die genaue Adresse und die Eigenschaften Ihrer Immobilie.
Verkauf in Aldingen →
Wir sind Alina und Andreas Dalmann. Wir leben in Rietheim-Weilheim und begleiten Eigentümer beim Verkauf von Häusern und Wohnungen im Landkreis Tuttlingen.
Wir verbinden Fachwissen in der Immobilienvermittlung und Modernisierungsberatung mit Erfahrung in der Buchhaltung und kaufmännischen Organisation. Gemeinsam kümmern wir uns um die Vorbereitung, Vermarktung und Betreuung Ihres Verkaufs.
Von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe bleiben wir Ihre persönlichen Ansprechpartner. Wir erklären unsere Empfehlungen, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Kundenstimme
„Rückblickend war es die richtige Entscheidung.“
Kundenstimme
„Sie haben uns auch erklärt, wie der Wert zustande kommt.“
Kundenstimme
„Alles war klar erklärt, man wusste immer, was als nächstes passiert und es gab keine unnötige Hektik.“
Eine Auswahl von Kundenstimmen. Die vollständigen Rezensionen können Sie auf Google nachlesen.
Alle Rezensionen ansehenSollten Sie vor dem Verkauf noch etwas erneuern oder Ihre Immobilie im bestehenden Zustand anbieten? Wir betrachten den Zustand Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und besprechen, welche Maßnahmen sinnvoll sein können. Dabei wägen wir Kosten, Aufwand und den möglichen Nutzen für den Verkauf ab. So können Sie entscheiden, wo sich eine Investition lohnt und was Sie sich sparen können.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich bei Ihnen. Im ersten Gespräch besprechen wir Ihre Immobilie, Ihre Vorstellungen und Ihren gewünschten Zeitrahmen. Anschließend erläutern wir Ihnen, wie wir Sie unterstützen können. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie die nächsten Schritte mit uns gehen möchten.

Sie haben eine Frage oder möchten persönlich mit uns über Ihre Immobilie sprechen? Schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Das hängt unter anderem von Immobilie, Preis, Lage und Nachfrage ab. Entscheidend ist, die Immobilie von Anfang an realistisch zu positionieren und strukturiert auf den Markt zu bringen.
Erstgespräch, die von uns angebotene Immobilienbewertung und der beschriebene Modernisierungs-Check sind kostenlos und unverbindlich. Die Maklerprovision entsteht nur bei Vorliegen der vereinbarten und gesetzlichen Erfolgsvoraussetzungen. Besondere Zusatzleistungen oder Fremdleistungen beauftragen wir kostenpflichtig nur nach einer gesonderten vorherigen Vereinbarung. Darin werden Leistung, Preis einschließlich Umsatzsteuer beziehungsweise Berechnungsweise, Kostengrenze und eine etwaige Zahlungspflicht auch ohne Verkauf festgehalten. Ohne eine solche Vereinbarung entstehen hierfür keine Zusatzkosten.
Wir ermitteln den Preis nicht „nach Gefühl“, sondern auf Basis von Marktanalysen, Vergleichsobjekten und Lage. So entsteht ein realistischer Angebotspreis, der Nachfrage erzeugt und eine solide Verhandlungsposition schafft.
Laufzeit, Verlängerung und Beendigung richten sich nach Ihrem konkreten Maklervertrag. Eine Provision entsteht nur bei Vorliegen der vereinbarten und gesetzlichen Erfolgsvoraussetzungen. Besondere Zusatz- oder Fremdleistungen können auch ohne Verkauf nur kostenpflichtig sein, wenn dies zuvor gesondert vereinbart wurde. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
Wir arbeiten ausschließlich im Landkreis Tuttlingen – unter anderem in Tuttlingen, Spaichingen, Trossingen, Rietheim-Weilheim, Wehingen, Aldingen und Denkingen.
Nein, wir unterstützen Sie bei allen wichtigen Schritten. Von Unterlagen bis zur Präsentation – wir sagen Ihnen genau, was benötigt wird, und kümmern uns um den Rest.
Beim Verkauf ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich; gesetzliche Ausnahmen gelten insbesondere für bestimmte kleine Gebäude und Baudenkmäler. Der Verkäufer oder der Immobilienmakler muss den Ausweis beziehungsweise eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Ohne Besichtigung ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens auf Verlangen. Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags ist er dem Käufer zu übergeben. Maßgeblich sind insbesondere §§ 79 und 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Auf Wunsch unterstützen wir die Beschaffung durch eine gesetzlich ausstellungsberechtigte Person; etwaige Fremdkosten werden zuvor gesondert vereinbart.
Ein Verkauf durch eine Erbengemeinschaft setzt grundsätzlich die Einigung aller Miterben oder eine wirksame Vertretung voraus. Welche Erbnachweise und Vollmachten benötigt werden, klärt das beauftragte Notariat. Eine vorherige Grundbuchberichtigung ist nicht ausnahmslos erforderlich; § 40 GBO sieht für die Übertragung durch Erben Ausnahmen vor. Wir unterstützen die Abstimmung und Zusammenstellung der Unterlagen, ersetzen aber keine notarielle oder rechtliche Prüfung.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns zeitnah bei Ihnen. Wir klären Ihre Situation, geben eine erste Einschätzung und besprechen die nächsten Schritte – transparent und unverbindlich.